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Freitag, 22.03.2019

Verpasster Rückflug

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Reisende keinen Entschädigungsanspruch für einen verpassten Rückflug haben, wenn die Angaben zu den Abflug- und Transferzeiten vom Reiseveranstalter unmissverständlich zugänglich gemacht wurden.

Amtsgericht München (Az.: 123 C 9082/18)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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