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Montag, 23.04.2018

Schadensersatzpflicht eines Falschparkers

Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied, dass wenn ein Autofahrer aufgrund Falschparkens das Straßenbahnnetz behindert, dieser die Kosten für den Schienenersatzverkehr durch Taxis übernehmen muss.

Az.: 32 C 3586/16-72
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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