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Montag, 31.07.2017

Schenkungssteuer

Werden große Schenkungen getätigt ist genau auf die jeweiligen Freibetragsgrenzen zu achten. Liegt der Wert der Schenkung oberhalb dieser Grenze und wurde diese dem Finanzamt nicht angezeigt, so ist von Steuerhinterziehung auszugehen. Bemerkt das Finanzamt den Tatbestand werden zudem nach 12 Monaten ab Schenkung Hinterziehungszinsen fällig. Dies entschied das Finanzgericht Münster.

Az. 3 K 1627/15
Quelle: Finanztest 07/2017
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