Montag, 26.06.2017
Modernisierungsmaßnahme Elektroherd
Das Amtsgericht Berlin-Neukölln hat entschieden (Az.: 10 C 391/16), dass der Austausch eines Plattenherdes durch einen modernen Herd mit Cerankochfeld den Wohnwert erhöht und dies vom Mieter als Modernisierungsmaßnahme geduldet werden muss.
Az. 4 StR 422/15
Quelle: Finanztest 06/2017
ma