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Montag, 30.01.2017

Kindergeld für volljähriges Kind

Damit für ein volljähriges und arbeitssuchendes Kind ein Anspruch auf Kindergeld besteht, muss das Kind tatsächlich als Arbeitssuchender bei der Agentur für Arbeit gemeldet sein. Diese Meldepflicht ist auch dann erforderlich, wenn das Kind arbeitsunfähig erkrankt ist. Dies entschied der Bundesfinanzhof am 07.07.2016. Urteil: III-R-19/15

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