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Montag, 16.11.2020

Verweigerung von Beförderung betrunkener Fluggäste

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass wenn Fluggäste durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen und aggressives Verhalten die Luftsicherheit gefährden, die Fluggesellschaft die Beförderung verweigern kann. Der Fluggast hat dann auch keinen Anspruch auf Entschädigung nach der Fluggastrechtverordnung oder weiteren Schadenersatz wegen Nichtbeförderung.

Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 32 C 784/19 (89)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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