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Donnerstag, 02.07.2020

Reisepreisminderung bei Sanierungsarbeiten nach Hurrikan

Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass wenn es in einem Hotel nach einem Hurrikan zu Sanierungsarbeiten kommt, der Reiseveranstalter vor Reisebeginn darauf hinweisen muss. Des Weiteren muss er sich über den Zustand der Hotelanlage informieren. Aufgrund Baulärms können die Reisenden eine Reisepreisminderung und Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude geltend machen.

Landgericht Frankfurt am Main (Az: -24 O 160/18 -)
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