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Montag, 04.05.2020

Ersatzreise aufgrund Bau- und Renovierungsarbeiten

Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass ein Reisemangel vorliegt, wenn es in einem gebuchten Hotel zu Bau- und Renovierungsarbeiten kommt. Auch wenn die Bauarbeiten schon vor Reisebeginn bekannt waren. In diesem Fall kann eine gleichwertige Ersatzreise gebucht werden und die dadurch entstandenen Mehrkosten können vom Reiseveranstalter ersetzt verlangt werden.

Das Amtsgericht Hannover (Az.: 410 C 12605/17)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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