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Dienstag, 28.04.2020

Zahlungen von Jugendämtern an Tagesmutter sind steuerpflichtig

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Zahlungen von Jugendämtern an eine Tagesmutter nicht nach §3 Nr.11 EStG steuerfrei sind. Die Klägerin hatte erhielt Zahlungen von Jugendämtern, die als Bezüge aus öffentlichen Mitteln zur Förderung der Erziehung, steuerfrei seien. Das Finanzgericht urteilte, dass keine Förderung der Erziehung vorliege. Die Gelder der Jugendämter dürften ausschließlich zur Erziehung verwendet werden. Die Tagesmutter ist aber nicht nur für die Erziehung sondern auch für die Unterstützung der Eltern zuständig. Die Eltern sind weiterhin für die Erziehung des Kindes zuständig während die Tagesmutter dabei hauptsächlich unterstützt.

Finanzgericht Münster, Urteil vom 10.10.2019 - 6 K 3334/17 E -
Quelle: https://www.kostenlose-urteile.de
sl
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