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Montag, 30.03.2020

Wer drängelt, zahlt

Wenn nach dem Linksabbiegen eine mehrspurige Straße folgt, muss der Zweitfahrende dem Erstfahrenden Zeit geben, sich endgültig für eine Spur zu entscheiden und warten, bis diese Entscheidung klar ersichtlich wird. Im vorliegenden Fall wollte der Fahrer eines Mercedes unmittelbar nach der Abbiegung das vor ihm fahrende Auto auf der rechten Spur überholen, als dieses sich ebenfalls für die rechte Spur entschied und es so zum Unfall kam. Das Kammergericht Berlin urteilte, dass der Mercedesfahrer sich rücksichtslos verhalten habe und somit die alleinige Schuld trage. Nach §1 der StVO erfordere „die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“.

Kammergericht Berlin
Quelle: Finanztest 03/2020
st
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