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Montag, 03.02.2020

Lackschäden am Heizkörper

Das Amtsgericht Lingen hat entschieden, dass wenn ein Mieter einen Handtuchtrockner an einem Heizkörper befestigt und dieses zu Lackschäden führt, dies keine Schadensersatzpflicht darstellt. Die Abnutzung der Lackierung ist durch die monatlichen Mietzahlungen abgegolten.

Amtsgericht Lingen (Az.: 4 C 460/19)
ma
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