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Sonntag, 06.10.2019

Fast ausschließliche betriebliche Nutzung eines Pkw kann nicht durch nachträgliche Auflistung nachgewiesen werden

Das Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass die für Zwecke des § 7 g EStG erforderliche fast ausschließliche betriebliche Nutzung eines PKW nicht durch nachträglich erstellte Unterlagen nachgewiesen werden kann. Zur Begründung führt das Finanzgericht Münster aus, dass nachgereichte Aufstellungen nicht den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch genügen. Auch bei einer nur geringfügigen Unterschreitung der 10 %-Grenze sind strenge Maßstäbe an den Nachweis anzulegen.

Finanzgericht Münster, Urteil vom 10.07.2019 – 7 K 2862/17 E –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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