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Montag, 24.06.2019

Burkini-Verbot in Badeordnung verstößt gegen Gleichbehandlungsgebot

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz urteilte, es verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, sollte das Tragen einer Burkini durch die Badeverordnung verboten sein. Das Gericht schaute hierbei insbesondere auf den Vergleich zu erlaubten Neoprenanzügen. Auch diese können den ganzen Körper bedecken und werden manchmal mit Kopfhaube genutzt. Eine unterschiedliche Behandlung ist daher nicht zulässig.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.06.2019 - 10 B 10515/19.OVG -
Quelle: https://www.kostenlose-urteile.de
sl
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