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Donnerstag, 13.06.2019

Sozialversicherung – Berater oder Trainer

Ein selbstständiger Personal Trainer muss keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen, wenn er nur Einzelpersonen sportlich betreut. Zu diesem Urteil kam das Sozialgericht Osnabrück. Das Gericht sah in der Tätigkeit des Trainers eher die eines Beraters als eines Lehrers. Selbstständige Berater sind in der Regel nicht rentenversicherungspflichtig, selbstständige Lehrer aber schon.

Sozialgericht Osnabrück, (Az. S 1 R 132/17)
Quelle: Finanztest 05/2019
fh
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