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Mittwoch, 10.04.2019

Keine Vergrößerung der Terrasse ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine Steinterrasse ohne die erforderliche Zustimmung der Miteigentümer nicht vergrößert werden darf. Diese müsste dann entfernt werden und auf das im Grundrissplan angegebene Ausmaß zurückgebaut werden.

Amtsgericht München Az.: 485 C 5290/18 WEG
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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