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Dienstag, 29.01.2019

Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben dessen Erben Anspruch auf Abgeltung des von dem Erblasser nicht genommenen Urlaubs. Urlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann, ist laut Bundesurlaubsgesetz abzugelten. Die nach dem europäischen Unionsrecht gebotene Auslegung dieses Gesetzes ergibt, dass der Resturlaub auch dann abzugelten ist, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet.

BAG, Pressemitteilung vom 22.01.2019 zum Urteil 9 AZR 45/16 vom 22.01.2019
Quelle: www.Datev.de
bu
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