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Montag, 14.01.2019

Versandapotheke darf Widerrufsrecht für Arzneimittel nicht generell ausschließen

Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen sich bei Einfuhr von Medikamenten an deutschen Vorschriften für den Versandhandel halten. Das Heißt Online-Apotheken dürfen das Widerrufsrecht bei der Bestellung von Medikamenten nicht generell ausschließen. Das hat das Kammergericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die niederländische Versandapotheke DocMorris entschieden. Das Gericht verpflichtete das Unternehmen außerdem dazu, vor dem Versand von Arzneimitteln die Telefonnummer des Kunden zu erfragen, um ihn bei Bedarf kostenlos beraten zu können.

Kammergericht Berlin, Urteil vom 09.11.2018 - 5 U 185/17
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
bu
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