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Montag, 28.08.2017

Verlust der Fahrerlaubnis für mehrere Monate rechtfertigt personenbedingte Kündigung eines Elektro-installateurs

Verlust der Fahrerlaubnis für mehrere Monate rechtfertigt personenbedingte Kündigung eines Elektro-installateurs Verliert ein Arbeitnehmer für mehrere Monate seine Fahrerlaubnis, so kann dies seine personenbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn er für seine Tätigkeit auf eine Fahrerlaubnis angewiesen und eine andere Be¬schäftigungs¬möglichkeit unzumutbar ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes¬arbeits¬gerichts Niedersachsen hervor.

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts und wies daher die Berufung des Klägers zurück. Der Verlust der Fahrerlaubnis stelle bei Arbeitnehmern, die für ihre Berufsausübung einen Führerschein benötigen, grundsätzlich einen personenbedingten Kündigungsgrund im Sinne des § 1 Abs. 2 des Kündigungsschutzgesetzes dar.

Urteil vom 09.09.2003 - 13 Sa 699/03 -
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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