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Mittwoch, 09.08.2017

Kostenübernahme bei Tattoo-Entfernung durch Krankenkasse

Dient die Entfernung einer Tätowierung der Krankenbehandlung, besteht die Chance, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Behandlung übernimmt. Dies hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden. Entscheidend sei, dass ohne die Tattoo-Entfernung der Heilungsprozess erheblich schlechter verläuft. Die Gefahr eines Rückzugs aus dem sozialen Leben könne bestehen.

Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.01.2017 – S 27 KR 717/16 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
fh
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