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Montag, 26.06.2017

Modernisierungsmaßnahme Elektroherd

Das Amtsgericht Berlin-Neukölln hat entschieden (Az.: 10 C 391/16), dass der Austausch eines Plattenherdes durch einen modernen Herd mit Cerankochfeld den Wohnwert erhöht und dies vom Mieter als Modernisierungsmaßnahme geduldet werden muss.

Az. 4 StR 422/15
Quelle: Finanztest 06/2017
ma
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