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Montag, 15.05.2017

Elfjähriger haftet für Fahrradunfall

Das Urteil des OLG Hamm (az: 9 U 238/15) ruf ins Gedächtnis, dass im Straßenverkehr die Haftung bereits mit 10 Jahren beginnt. Das Gericht hat einen 11jährigen, der verkehrswidrig Fahrrad fuhr und einen Unfall verursachte, alleine für die Folgen haftbar gemacht. Haben die Eltern eine Haftpflichtversichert, deckt diese den Schaden ab. Sonst muss das Kinde die Kosten aus eigener Tasche aufbringen, ggf. auch noch 30 Jahre später.

Quelle: Finanztest 4/2017
hv
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