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Dienstag, 13.12.2016

Lohnanspruch bei Beschäftigungsverbot für Schwangere ab dem 1. Tag des Arbeitsverhältnisses

Eine Arbeitnehmerin hat im Falle eines Beschäftigungsverbots ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses Lohnanspruch. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Der Anspruch auf Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten setzt keine vorherige Arbeitsleistung voraus. Es kommt nur auf ein vorliegendes Arbeitsverhältnis und die allein aufgrund eines Beschäftigungsverbotes unterbliebene Arbeit an. Der Arbeitgeber wird hierdurch nicht unverhältnismäßig belastet, weil er die zu zahlenden Beträge aufgrund des Umlageverfahrens in voller Höhe erstattet bekommt.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.09.2016 – 9 Sa 917/16 –
Quelle: [Quelle: www.kostenlose-urteile.de]
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