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Montag, 10.10.2016

Erbschein bei Bankkunden muss nicht immer sein

Banken verlangen oft einen Erbschein von Hinterbliebenen. Der ist aber nur erforderlich, wenn es kein Testament gibt. Bei einem Testament, das vom Nachlassgericht bereits eröffnet wurde, ist ein gesonderter Erbschein nicht nötig. Banken, die diesen jedoch trotzdem häufig fordern, können auf das Aktenzeichen XI ZR 440/15 des BGH verwiesen werden. Sofern kein konkret begründeter Zweifel an der Richtigkeit des Testamentes besteht, hat der BGH geurteilt, dass Banken verpflichtet sind, die Konten auch ohne den Erbschein freizugeben.

Quelle: Stiftung Warentest 9/16
hv
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