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Dienstag, 18.10.2016

Einzelzusage geht vor

Eine Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung kann Mitarbeiter ausschließen, die vom Arbeitgeber schon eine einzelvertragliche Versorgungszusage erhalten haben. Darin liegt keine verbotene Ungleichbehandlung, sofern diese Arbeitnehmer eine zumindest gleichwertige Altersrente erhalten. So das Bundesarbeitsgericht (BAG).

BAG, 19.07.2016, Aktenzeichen: 3 AZR 134/15
Quelle: www.arbeitsrecht.de
sg
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