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Montag, 31.10.2016

Trotz Zettel abgeschleppt

Parkt ein Autofahrer ein Privatgrundstück zu, muss er damit rechnen, kostenpflichtig abgeschleppt zu werden. Ein Hinweiszettel an der Windschutzscheibe „bei Parkplatzproblemen bitte anrufen“ ändert nichts daran.

Amtsgericht München, Az. 122 C 31597/15
Quelle: Finanztest 09/2016
sg
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