Steuer-News

Aktuelles

« zurück
Montag, 19.12.2016

Beweislast liegt beim Händler

Der Bundesgerichtshof entschied (Az.: VIII ZR 103/15), dass die Beweislast beim Händler liegt, wenn Ware innerhalb der ersten 6 Monate nach Lieferung Mängel aufweisen. Der Händler muss belegen, dass die Ware, die er verkauft hat, einwandfrei war. Kann er dies nicht beweisen, haftet er für die Mängel, auch wenn der Käufer die Ware selbst kaputt gemacht haben könnte.

Quelle: Finanztest 12/2016)
ma
« zurück