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Montag, 06.03.2017

Elternunterhalt: Kinder haften nicht in jedem Fall für Eltern

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass eine Unterhaltverpflichtung eines erwachsenen Kindes entfallen kann, wenn der bedürftige Elternteil seine eigene, frühere Unterhaltverpflichtung gegenüber dem Kind gröblich vernachlässigt hat und eine Inanspruchnahme insgesamt grob unbillig erscheint. Das Oberlandesgericht Oldenburg verweist in seiner Entscheidungsbegrünung darauf, dass ein Kontaktabbruch eine grobe Verfehlung gegenüber dem Kind darstellt, die zu einem Verlust des Unterhaltsanspruchs führt.

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 04.01.2017 – 4 UF 166/15 –
Quelle: kostenlose-urteile.de
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