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Montag, 06.03.2017

Nachweis der Arbeitsunfähigkeit durch Krankenkasse

Mitunter äußern Arbeitgeber Zweifel, ob der »Gelbe Schein« sachlich richtig ist, mit dem der behandelnde Arzt die Arbeitsunfähigkeit (AU) bescheinigt. In diesen Fall kann der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) auf Antrag des Arbeitgebers tätig werden. Eine mehrfache Überprüfung durch den MDK muss aber auch der misstrauischste Chef akzeptieren und seinem Mitarbeiter das Entgelt fortzahlen – so das Landesarbeitsgericht (LAG) in Stuttgart.

LAG Baden-Württemberg, 06.07.2016, Az: 9 Sa 20/16
Quelle: kostenlose-urteile.de
sg
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