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Montag, 03.04.2017

Arbeitsverhältnisse zwischen fremden Dritten im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Zwischen dem selbständig tätigen Steuerpflichtigen S und seiner ehemaligen Lebenspartnerin L, die auch nach der Trennung mit Rücksicht auf das gemeinsame Kind in räumlicher Nähe zueinander wohnten, bestand seit 2006 ein steuerlich anerkanntes Arbeitsverhältnis (Minijob). Das Finanzamt ließ die Kosten des Arbeitsverhältnisses ab Mitte 2009 jedoch nicht mehr zum Abzug zu, weil S seiner einzigen Bürokraft L anstatt des vereinbarten Lohnes von monatlich 400 EUR einen Pkw der unteren Mittelklasse zur betrieblichen (35 %) und privaten Nutzung überließ. Das Finanzamt war der Ansicht, dass das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt der Pkw-Überlassung einem Fremdvergleich, der auch bei Vertragsverhältnissen zwischen nur nahestehenden Personen anzuwenden sei, nicht standhalte. S war damit nicht einverstanden und bekam beim Finanzgericht Recht.

Niedersächsisches FG, Urteil vom 16.11.2016, Az. 9 K 316/15
Quelle: taxmail.de
pk
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