Dienstag, 21.02.2017
Arbeitgeber zahlt drauf bei verspätetem Lohn
Leser von »Arbeitsrecht im Betrieb« 11/2016 wussten es schon. Aber jetzt hat auch das LAG Köln bestätigt, dass der Arbeitgeber pauschal 40 Euro Schadensersatz leisten muss, wenn ein Arbeitnehmer seinen Lohn mit Verspätung erhält. Der gesetzliche Anspruch auf eine Pauschale für Verzugsschäden nach § 288 Abs. 5 BGB greift auch bei Lohn und Gehalt, so das Gericht.
LAG Köln, 25.11.2016, Az: 12 Sa 524/16
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg