Mittwoch, 13.01.2021
Flugannullierung wegen Stromausfall
Das Amtsgericht Hamburg hat entschieden, dass wenn es am Flughafen zum Stromausfall kommt und dadurch ein Flug annulliert wird, kein Anspruch auf Entschädigung gemäß Art. 7 der Fluggastrechteverordnung (VO) besteht. Die Fluggesellschaft kann sich in diesem Fall auf außergewöhnliche Umstände im Sinne von Artl. 5 Abs. 3 VO berufen.
Amtsgericht Hamburg (Az.: 23a C 158/19)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma