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Montag, 07.12.2020

Schulausschluss nach Schlägerei rechtwidrig

Das OVG NRW hat entschieden, dass eine Schule einen Schüler nicht von der Schule entlassen darf. Der Kläger wurde von einem anderen Schüler mehrmals mit Schlägen angegriffen, bevor dieser sich mit einem einzigen Faustschlag zur Wehr setzte. Die Staatsanwaltschaft stellte wegen dem Vorliegen einer Notwehrhandlung die Ermittlungen ein. Die Schule schloss den Schüler jedoch weiterhin aus. Das OVG sah in dieser Handlung klare Ermessensfehler und eine mangelhafte Bemühung von Seiten der Schule, den Sachverhalt zu klären. Dem Schüler sei kein gravierendes Fehlverhalten anzulasten.

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.09.2020 - 19 E 477/20 -
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sl
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