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Montag, 07.12.2020

Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht beim Paintball

Aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster geht hervor, dass es gegen die Vorschriften des Jugendschutzrechts verstößt, wenn Kindern unter 10 Jahren die Möglichkeit gegeben wird beim Paintball zuzuschauen. In den Gründen des Beschlusses heißt es unter anderem: Es sei davon auszugehen, dass von der Paintball-Anlage eine Gefährdung für das geistige und seelische Wohl jedenfalls für die hier maßgebliche Altersgruppe der Kinder unter zehn Jahren ausgehe.

Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 06.08.2020 – 6 L 506/20 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
fh
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