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Montag, 17.08.2020

Mietminderung wegen zu hoher Raumtemperaturen

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass wenn ein Mieter wegen zu hoher Raumtemperatur eine Mietminderung geltend macht, genaue Angaben zur Innen- und Außentemperatur gemacht werden müssen. Das Verhältnis von Innen- und Außentemperatur entscheidet, ob ein Mangel vorliegt.

Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: - I – 24 U 197/18)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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