Montag, 17.08.2020
Mietminderung wegen zu hoher Raumtemperaturen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass wenn ein Mieter wegen zu hoher Raumtemperatur eine Mietminderung geltend macht, genaue Angaben zur Innen- und Außentemperatur gemacht werden müssen. Das Verhältnis von Innen- und Außentemperatur entscheidet, ob ein Mangel vorliegt.
Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: - I – 24 U 197/18)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma