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Donnerstag, 11.06.2020

Reisepreisminderung bei falschem Zimmer

Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass wenn ein Reisender ein Zimmer mit Blick auf den Tennisplatz erhält, obwohl er ein Zimmer mit Meerblick gebucht hat, dies einen Anspruch auf Reisepreisminderung begründet. Bezieht der Reisende das falsche Zimmer nur für eine angebrochene Nacht, rechtfertigt dies eine Minderungsquote von 10 % des Tagesreisepreises.

Amtsgericht Hannover (Az.: 539 C 2462/19)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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