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Dienstag, 28.04.2020

Mieter darf sich mit anderen Mietern kritisch über Nebenkostenabrechnung austauschen

Wohnungsmieter hatten sich mit den Reinigungskosten ihrer Nebenkostenabrechnung kritisch auseinandergesetzt. Diese stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 200 %. Die Steigerung wurde in einem Schreiben an den Vermieter als Wucher bezeichnet. Der Vermieter sah in dem Inhalt des Schreibens eine Beleidigung und üble Nachrede. Aufgrund dessen kündigte er das Mietsverhältnis fristlos und hilfsweise fristgerecht. Das Amtsgericht sah die Kündigung als unwirksam an. Der Vermieter kann nicht akzeptieren das seine Nebenkostenabrechnung ohne Prüfung hingenommen wird.

Amtsgericht Euskirchen, Urteil vom 16.01.2020 - 33 C 63/19 –
Quelle: https://www.kostenlose-urteile.de
sl
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