Montag, 12.08.2019
Käufer muss sich um Versicherungsschutz bemühen
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Käufer einer Immobilie nicht vom Verkäufer darauf hingewiesen werden muss, dass dieser die Gebäudeversicherung gekündigt hat. Der Käufer muss selbst für den Versicherungsschutz sorgen.
Oberlandesgericht Hamm (Az.: 22 U 104/18)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma