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Montag, 12.08.2019

Mietminderung bei geringem Wasserdruck

Das Amtsgericht Moers hat entschieden, dass eine Mietminderung von 5 % gerechtfertigt ist, wenn der Wasserdruck in der Küche gering ist und das Wasser nur tröpfchenweise aus dem Wasserhahn austritt.

Amtsgericht Moers (Az.: 561 C 220/17)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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