Freitag, 26.07.2019
Zu enger Stellplatz kann Mangel darstellen
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass ein zu enger Tiefgaragenstell-platz einen Mangel darstellen kann. Wenden auf engem Raum oder langes Rückwärtsfahren zum Einparken wären nicht zumutbar.
Oberlandesgericht Braunschweig (Az.: 8 U 62/18)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma