Steuer-News

Aktuelles

« zurück
Montag, 06.05.2019

Alkoholkontrolle auch auf Privatgrundstück zulässig

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Polizei auch auf einem Privatparkplatz eine Alkoholkontrolle durchführen und das Ergebnis verwerten darf. Im vorliegenden Fall hatten die Beamten einen Fahrer kontrolliert, der zuvor auf einer öffentlichen Straße gefahren war und dann auf seinen Privatparkplatz abgebogen ist. Bei dieser Kontrolle wurde ein Blutalko-holwert von 0,75 Promille feststellen, woraufhin der Fahrer zu einer Geldbuße von 500€ und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt worden war.

Amtsgericht München, Az. 953 OWi 421 Js 125161718
Quelle: Finanztest Mai 2019
st
« zurück