Dienstag, 29.01.2019
Freiwillige Feuerwehr haftet nicht für Schäden an geparkten Fahrzeugen
Das Landgericht Koblenz hat entschieden (Az.: 1 O 45/18), dass die Verbandsgemeinde als Träger der Freiwilligen Feuerwehr nicht für Schäden an Autos haftet, die bei Löscharbeiten entstanden sind.
Landgericht Koblenz, Az.: 1 O 45/18
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma