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Dienstag, 13.12.2016

Kündigung eines Onlinevertrages

Der Bundesgerichtshof entschied (Az.: III ZR 387/15), dass ein Onlinevertrag nicht durch eigenhändige Unterschrift gekündigt werden muss. Dieser Zwang zur Schriftform in den Allgemeinen Geschäfts-bedingungen ist unwirksam. Der Grund dafür ist der elektronische Charakter des Vertrages. Die Kündigung kann beispielsweise per Email erfolgen.

Quelle: Quelle: Finanztest 10/16
ma
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