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Montag, 14.11.2016

Mietpreisbremse: Vermieterin zur Rückzahlung überhöhter Miete verurteilt

Eine Vermieterin wurde nach den Vorschriften über die sogenannte Mietpreisbremse zur Rückzahlung von überhöhter Miete verurteilt. Dies hat das Amtsgericht Lichtenberg entschieden. Damit liegt - soweit ersichtlich - erstmals ein Berliner Urteil vor, in dem es um Mietschutz in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt geht.

Aufgrund der Mietenbegrenzungsverordnung ist das gesamte Gebiet der Stadt Berlin als ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt worden. Somit gilt § 556 d Abs. 1 BGB, der für Bestandswohnungen wegen des überdurchschnittlichen Anstiegs der Mieten in diesen Gebieten, in denen das Angebot regelmäßig niedriger ist als die Nachfrage an freien Wohnungen, Beschränkungen vorsieht. Die Beschränkung sieht vor, dass die Miete für eine Wohnung in diesen Gebieten die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als zehn Prozent übersteigen darf. Der Vergleichsmietzins ist anhand des Mietspiegels zu ermitteln, der als einfache Schätzgrundlage angewendet werden kann.

Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 28.09.2016 – 2 C 202/16 –
Quelle: kostenlos-urteile.de
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