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Montag, 24.07.2017

Prepaid-SIM-Karten

Der Gesetzgeber hat die Abgabe-Richtlinien zur Prepaid-SIM verschärft: Wer in Deutschland eine SIM-Karte auf Guthabenbasis kaufen möchte, muss sich ab dem 1. Juli 2017 für die Aktivierung der Karte ausweisen. Die bisherigen Pflichtangaben wie Adresse, Geburtsdatum und Nach- sowie Vorname reichen nicht mehr. Stattdessen müssen Käufer ihre Identität per Personalausweis, Video-Ident oder Post-Ident nachweisen. Das genaue Verfahren kann je nach Anbieter variieren. Durch die Regelung im Paragraf 111 des Telekommunikationsgesetzes soll verhindert werden, dass Kriminelle mit Hilfe von Prepaid-SIM-Karten unentdeckt kommunizieren können. Experten raten Verbrauchern, die Karte nicht aus der Hand zu geben, wenn diese unter ihrem Namen freigeschaltet wurde. Bei Verstößen - etwa wenn Dritte die Karte für die Planung einer Straftat nutzen - könnten rechtliche Konsequenzen drohen.

Quelle: www.noz.de
sg
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