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Montag, 19.06.2017

Extragebühren bei Kartenzahlungen untersagt

In der Zukunft soll es Unternehmen untersagt werden Extragebühren für Überweisungen, Lastschriften oder für die Nutzung anderer bekannter Zahlungskarten zu erheben. Dies entschied der Finanzausschuss mit seiner Zustimmung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdienstrichtlinie am 31.05.2017. Dieses Verbot soll europaweit gelten. Des Weiteren wird die Haftungsgrenze für nicht autorisierte Zahlungen der Verbraucher von 150 auf 50 EUR herabgesetzt. Außerdem konnte der Verbraucher bisher Lastschriften innerhalb von acht Wochen zurückzuholen. Dies soll auch in der Zukunft so bleiben, es wird nur gesetzlich festgeschrieben und soll ebenfalls europaweit gelten.

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 31.05.2017

Quelle: www.datev.de
bu
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