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Montag, 03.04.2017

Keine Trennwand ohne Genehmigung

Das Landgericht Berlin entschied (Az.: 63 S 115/16), dass wenn eine Mieter – ohne Genehmigung seines Vermieters – eine mehrere Meter lange Trennwand aus Rigipsplatten mit einer Tür samt Zarge errichtet – ein vertragswidriger Gebrauch im Sinne von § 541 BGB vorliegt. Der Vermieter kann den Rückbau der Trennwand verlangen.

Quelle: kostenlose-urteile.de
ma
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