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Mittwoch, 23.08.2017

VW-Dieselskandal: Sichergestellte Unterlagen dürfen vorerst nicht ausgewertet werden

Die aus den Büroräumen der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day sichergestellten Unterlagen und Daten bezüglich des Ermittlungsverfahrens gegen Unbekannt im sogenannten "VW-Dieselskandal" müssen beim Amtsgericht München hinterlegt werden und dürfen nicht ausgewertet werden. Es müssen vorerst Folgeabwägungen gezogen werden, die zugunsten des Beschwerdeführers stehen.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.07.2017 – 2 BvR 1287/17, 2 BvR 1405/17, 2 BvR 1562/17 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
fh
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