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Montag, 19.06.2017

Übernahme der Einkommensteuer für Geschenke an Geschäftsfreunde nicht abziehbar

Steuerpflichtige, die zusätzlich zu den Aufwendungen für Geschenke an Geschäftsfreunde die durch die Zuwendung an den Beschenkten entstehende Steuer übernehmen sind nicht berechtigt diese Kosten als Betriebskosten abzuziehen, wenn die Zuwendung zusammen mit der Steuer 35 Euro übersteigt. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Dadurch soll verhindert werden, dass unangemessener Repräsentationsaufwand vom Steuerpflichtigen auf die Allgemeinheit abgewälzt wird.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.03.2017 – IV R 13/14 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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