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Montag, 13.11.2017

Azubis dürfen Berichtsheft digital führen

Entlastung für Azubis: Der Bundesrat hat das bestehende Berufsbildungsgesetz angepasst. Für künftige Ausbildungsverträge gilt: Der Ausbildungsnachweis muss nicht mehr verpflichtend schriftlich erfolgen, sondern darf auch digital erstellt werden. Der Bundesrat hat am 10. März 2017 dem "Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes" zugestimmt. Insgesamt 68 Gesetze und 114 Verordnungen wurden überarbeitet. Darunter auch das bestehende Berufsbildungsgesetz und die Handwerks-ordnung. Und das dürfte vor allem Azubis freuen: Mit der Neuregelung ist es Auszubildenden ausdrücklich erlaubt, ihr Berichtsheft digital zu führen. Entsprechend der neuen Gesetzgebung sind für die Erstellung des Ausbildungsnachweises nun beide Varianten zulässig: Schriftform und elektronische Form. Beachtet werden sollte, dass die Neuregelung nur für neu abgeschlossene Ausbildungsverträge ab dem 1. Oktober 2017 gilt (§ 125 HwO). Azubis, die ihre Ausbildung vorher begonnen haben, müssen das Berichtsheft weiterhin schriftlich führen.

Quelle: news.de
Sg
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