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Montag, 08.05.2017

Ausgleichszahlung bei Flugverspätung

Das Amtsgericht Franktfurt/Main hat entschieden, dass Fluggästen eine Ausgleichszahlung zusteht, wenn es zu mehr als drei Stunden Flugverspätung kommt, wenn das Gepäck eines Passagiers wieder ausgeladen werden muss, da dieser nicht zum Boarding erschienen ist.

Az.: 29 C 1685/15 (21)
Quelle: Quelle: Finanztest Mai 2017
ma
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